Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalberatung u. -vermittlung

  1. ALLGEMEINES
    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen, die workfactory GmbH (im Folgenden workfactory genannt) im Rahmen der Personalberatung für seinen Vertragspartner eingeht und gelten als mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) vereinbart. Von den AGB abweichende und ergänzende Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der workfactory-Geschäftsführung wirksam. Diese AGB gehen kollidierenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.
  2. PERSONALBERATUNGSVERTRAG
    Das Vertragsverhältnis und somit das Inkrafttreten nachfolgender AGB beginnt mit der Retournierung der unterzeichneten Auftragsbestätigung. Basierend auf dem Anforderungsprofil des Auftraggebers bzw. der gemeinsam erstellten Stellenbeschreibung übernimmt workfactory die aktive Personalsuche.
  3. INSERATENSERVICE
    workfactory übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers die spezifische Inseratenschaltung für das jeweilige Recruiting im vereinbarten und durch den Auftraggeber freigegebenen Rahmen (Textierung, Layout, Umfang, Medium). Die Kosten hierfür sind nicht im Erfolgshonorar inkludiert und werden gesondert in Rechnung gestellt, unabhängig von der tatsächlichen Besetzung der vakanten Stelle.
  4. ERFOLGSHONORAR
    Das zwischen workfactory und dem Auftraggeber gemäß dem jeweiligen Angebot vereinbarte Honorar beinhaltet die Leistungen: Qualifikationsabgleich bestehender MitarbeiterInnen aus unserem firmeninternen Netzwerk, Auswahlverfahren der BewerberInnen, persönliche BewerberInneninterviews und die Erstellung von aussagekräftigen Profilen geeigneter KandidatInnen sowie die Terminkoordination im Unternehmen des Auftraggebers. Der Honoraranspruch entsteht mit Beginn des Suchablaufes und wird bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber mit einem/einer durch workfactory vermittelten Kandidaten/in in Rechnung gestellt, unabhängig davon ob die Terminkoordination mit dem Auftraggeber durch workfactory, durch Dritte oder durch den/die Kandidaten/in selbst erfolgte. Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem von workfactory präsentierten KandidatInnen innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Nennung, verpflichtet sich der Auftraggeber workfactory umgehend davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und wird das Erfolgshonorar laut Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig.
  5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Die von workfactory fakturierten Leistungen zuzüglich 20 % MwSt. sind nach Rechnungslegung prompt und netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. DATENSCHUTZ
    1. workfactory verarbeitet Daten des Auftraggebers und personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zu Informations- und Marketingzwecken.
    2. Zum Zwecke der Vertragsabwicklung ist es erforderlich, personenbezogene Daten an interne und externe Dienstleister weiterzugeben. Dritte werden von workfactory im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet.
    3. Daten werden nur innerhalb der EU verarbeitet. workfactory speichert personenbezogene Daten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen. Auftraggeber, die personenbezogene Daten an workfactory weitergeben, haben ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO.
    4. Weitergabe von KandidatInnendaten: Der Auftraggeber sichert workfactory zu, die von workfactory übermittelten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Der Auftraggeber erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftraggeber aufrecht. Der Auftraggeber erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO ergriffen hat. Der Auftraggeber ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit workfactory die Rechte der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt workfactory alle dafür notwendigen Informationen. Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, die überlassenen Daten an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, workfactory von jeglichen Ansprüchen Dritter mit oder im Zusammenhang einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.
  7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der Unwirksamen weitestgehend nahekommt.
    3. Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand wird einvernehmlich das zuständige Gericht der Stadt Wiener Neustadt zwischen den Partnern vereinbart. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Firmensitz von workfactory.